12.04.2022

Sichere die steuerlichen Vorteile für Firmenfitness und nutze als ACISO Partner Vorzugskonditionen.

Mit steuerlich begünstigten Firmen-Kooperationen raus der Krise

Nach nun mehr als zwei Jahren Corona, dem damit verbundenem zwei Lockdowns und schwindender Nachfrage an Fitnessinteresse wegen 2G/3G Regelungen, Ängsten, Vorurteile an Hygienekonzepten und vieles mehr, hat sich ohne Eigenes Verschulden die Mitgliederzahl in Fitnessstudios um durchschnittlich 20% im Vergleich zu “Vor-Corona“ reduziert. Dies resultiert aus der natürlichen Kündigungsquote, ohne dass die Betreiber durch Neumitgliedschaften in der Lage waren, dies einzudämmen oder abzufangen. Durch den klassischen Vertrieb wird es schwer, schnell auf den Stand “Vor-Corona” zu kommen, in Anbetracht der steigenden Lohn- und Energiekosten, ein harter Kampf, denn der Mitbewerber schläft auch nicht. Strategische Neuaufstellungen und Positionierungen am Markt sind daher die Wachstumsbringer und die Lösung des Problems.

Das allen bekannte Thema Firmenfitness ist äußerst hart umkämpft. Im engsten Einzugsgebiet müssen sich Studiobetreiber immer wieder mit unterschiedlichen Anbietern vergleichen und werden leider zu oft nur auf den Preis reduziert. Die Leistung wird meist nicht honoriert. Daher benötigen qualitätsorientierte Studios zwingend Unterscheidungsmerkmale zu Marktbegleitern, die quasi nur Infrastrukturen bereitstellen.

Gleichzeitig ist die Gewinnung von Multiplikatoren – gerade auch in der Zeit nach Corona – essenziell wichtig, um schnell wieder die Fahrt aufnehmen zu können. Die Bereitschaft von Unternehmen in Gesundheit zu investieren, wird kontinuierlich weiter zunehmen; denn in kaum einem Unternehmen ist die körperliche als auch geistige Gesundheit von Mitarbeitern jemals wichtiger gewesen als heute! Elementare Ziele zur Vorbeugung von Depressionen, zur Unterstützung des Immunsystems und des Wohlbefindens sowie die soziale Annäherung zum Menschen nach Corona.

Staatlich gefördert
Um betriebliche Gesundheitsförderung für Arbeitgeber noch attraktiver zu gestalten, gibt es für gesundheitsfördernde Maßnahmen sogar steuerfreie Zuschüsse (§ 3,34 EStG). Bis zu 600 EUR / Jahr können Unternehmen pro Mitarbeiter für zertifizierte Maßnahmen steuerfrei ausgeben. Dies ist der Gamechanger der Fitness- und Gesundheitsbranche. Die staatliche Förderung bietet dem kooperierenden Arbeitgeber zu dem bereits vorhandenen (meist ausgeschöpften) steuerfreien Sachbezügen, eine weitere Lösung seine Mitarbeiter zu fördern und damit steuerlich zu profitieren, gleichzeitig dem Studiobetreiber Mitgliederwachstum zu gewährleisten.
Das Gütesiegel von Synfit 334 als Türöffner und USP
Als Teil des Synfit 334 Verbundnetzwerks erhalten zertifizierte Betreiber ein Gütesiegel “Qualitätsgesicherter Anbieter Betrieblicher Gesundheitsförderung”, welches die gesetzeskonforme Abrechnung mit Unternehmen nach § 3,34 EStG ermöglicht. Dieser gewichtige USP in einem sehr konkurrierenden Marktumfeld wird die Netzwerkpartner in die Lage versetzen, neben dem klassischen B2C Verkauf von Einzelmitgliedschaften an Endkunden auch den B2B Verkauf an Unternehmen zu fokussieren und daraus einen bedeutenden Teil an Mitgliedern zu generieren.

Machen Sie BGF zur Chefsache: Sichern Sie sich die steuerlichen Vorteile für Firmenfitness und nutzen Sie als ACISO Partner Vorzugskonditionen!

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